Seit ein paar Jahren ist im chinesischen Netz ein Wort entstanden: 代购 Daigou (wörtlich übersetzt: Einkaufen im Auftrag). Wie bereits im letzten Artikel zum Thema Onlinehandel dargestellt (Internethandel.China-Legal), handelt es sich dabei um eine gewerbliche Einkaufsvermittlung, die unter privaten Bedingungen (Zoll- und Steuervermeidung) durchgeführt wird. Dabei geht es durchaus nicht um die berühmten Peanuts, der Jahresgesamtumsatz bewegt sich in Euro gerechnet in zweistelliger Milliardenhöhe.
Die Rechtmäßigkeit von Daigou ist nach chinesischem Recht gelinde gesagt sehr umstritten. Trotzdem machen viele Leute davon Gebrauch, vor allem diejenigen, die nur schwer Zugang zu ausländischen Konsumgütern haben. Oder Geld sparen möchten. Nach einer Umfrage von 2015 kaufen 35 Prozent der Online-Luxusgüterkäufer über solche Mittler, während nur 7 Prozent von den Markenwebsites kaufen. Es ist zwar auch eine zunehmende Anzahl von importierten Gütern auf dem chinesischen Markt vorhanden. Jedoch sind die Güter, die direkt im Ausland gekauft werden, beliebter. Denn wer weiß, wo die auf dem chinesischen Markt angebotenen Güter herkommen (Angst vor Plagiaten). Solche haben viele Chinesen nicht ganz zu Unrecht (Verbraucherschutz.China-Legal). Sie bevorzugen daher den vermeintlich sicheren Erwerb durch Vermittler im Ausland. Nicht nur ausländischem Milchpulver, sondern fast allen ausländischen Produkten schenken die Chinesen mehr Vertrauen, von Klobrillen bis zu Autos.
Die Entstehung von Daigou ist nicht zuletzt dem zunehmenden Wohlstand vieler Chinesen geschuldet. Gerade korrupte Beamte machen traditionell einen hohen Anteil der Konsumenten ausländischer Luxusartikel aus. Aufgrund der jüngsten, medial groß angelegten Antikorruptionsmaßnahmen hat sich die Situation indes etwas geändert. So spüren etwa französische Luxusgütermarken einen deutlichen Umsatzrückgang auf dem chinesischen Markt. Nach Medienberichten steigt dagegen der Umsatz von Markenunterwäsche. Die bekommt man bekanntlich nicht gleich zu sehen. Was eher für eine Verlagerung des Problems spricht.
Die chinesischen Behörden stehen der Flut an Privatimporten eher hilflos gegenüber. Gleichzeitig hat sich auch noch keine harte Haltung formiert. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Importe werden bislang nur in sehr beschränktem Umfang durchgesetzt. Derzeit gilt für Privatpersonen eine Steuerbefreiung, solange der Wert von Postgegenständen 50 RMB (umgerechnet ca. 7 Euro) nicht überschreitet. Ohne Zweifel überschreiten die meisten Pakete diesen Grenzwert bei weitem. Aber zu Steuererrichtung und Bußgeldzahlung werden nur diejenigen herangezogen, die maßlos übertreiben und damit den Tatbestand des Schmuggelns verwirklichen. Sofern die überhaupt erwischt werden. Viele „alte Hasen“ von Daigou kennen ein paar ungeschriebene Gesetze und ihre wertvollen Pakete kommen meistens reibungslos beim Besteller in China an. Es sei angemerkt, dass der Postweg zwar nicht der einzige Daigou-Kanal ist, jedoch der weitaus größte.
Die Auftragnehmer von Daigou wohnen entweder selbst im Ausland oder verfügen über Kontakte zum Ausland. Durch ihre Vermittlung erzielen sie eigentlich Gewinne in nicht unbeträchtlicher Höhe. Sowohl nach chinesischem als auch nach deutschem Steuerrecht wären sie eigentlich zu Einkommensteuer und gar Gewerbesteuer verpflichtet. Daigou findet aber oft zwischen Bekannten statt und die Geschäftsvorgänge lassen sich schwer kontrollieren. Die lückenhafte Regulierung ermöglicht eine Umgehung der Steuergesetze. Dem Preis- und Qualitätsvorteil stehen Probleme bei der Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen gegenüber. Insofern besteht durchaus ein übergreifendes Interesse an einer Regulierung von Daigou. Aussicht auf Erfolg könnte nun die jüngste Steuerinitiative haben.
Am 25.05.2015 hat das chinesische Finanzministerium bekannt gegeben, dass ab dem 01.06.2015 die Einfuhrsteuern für bestimmte Konsumgüter des täglichen Lebens gesenkt werden. Dies ist eine generelle Senkung, die nicht nur den Onlinehandel in Sonderzonen betrifft. Darunter fallen Waren wie Kosmetikprodukten, Schuhe, Koffer usw. Die Steuersenkung hat eine durchschnittliche Rate von 50 Prozent. Zum Beispiel sinkt die Steuer für Kosmetikprodukte von derzeit 5 Prozent auf 2 Prozent, die für „Pampers“ von 7.5 Prozent auf 2 Prozent.
Die Steuersenkung hat unterschiedliche Gründe. Momentan sind in der chinesischen Volkswirtschaft Konsum-Anreize notwendig. Die Antikorruptionsmaßnahmen haben dem Luxusgütermarkt einen schweren Schlag versetzt und der Marktanteil dieser Güter hat sich deutlich verringert. Wirtschaftlich gesehen ist dies natürlich unerwünscht. Weiterhin könnte die Steuersenkung auch zu einer allgemeinen Preissenkung führen. Das stößt bereits jetzt auf Begeisterung bei den Konsumenten. Dabei ist die Zielgruppe weniger wohlhabende Chinesen, als vielmehr Normalverdiener. Sie legen Wert auf einen vernünftigen Kaufpreis und hoffen, dass die Steuersenkungen dazu führen, dass die Verkäufer ihre Preise entsprechend anpassen. Der Staat wiederum käme zu mehr Steuereinnahmen, falls Modelle wie Daigou durch die Steuerinitiative unattraktiv werden. Schließlich hat Daigou im Vergleich zu mengenmäßigen Importen Nachteile wie hohe Transportkosten, keine Steuererstattung im Einkaufsland und die Möglichkeit der Doppelbesteuerung.
Die Steuersenkungen sind nicht zuletzt angesichts der chinesischen WTO-Verpflichtungen ein Schritt in die richtige Richtung. Ihr unmittelbarer Erfolg darf indes bezweifelt werden. Denn chinesische Endverbraucher zahlten bis gestern insgesamt um die 20 Prozent mehr für Luxusgüter als etwa Europäer. Die Mehrwertsteuer und diverse andere Steuern und Gebühren spielen insofern ebenfalls eine Rolle. Darüber hinaus gilt es zumindest noch gerade auch als Statussymbol, ein ausländisches (Preis-)Schild am Produkt zu haben. Zusammen mit Zollfreizonen, Freihandelszonen, Onlinehandelszonen und der Möglichkeit, mit Alipay direkt im Ausland einzukaufen, wird die Luft aber sicherlich dünner für das Daigou-Modell. Und auch für die ein oder andere Einschränkung von Wettbewerb, die die sozialistische Marktwirtschaft noch vorsieht.
Beitrag von Xinghao Qi