Alibabas Probleme in den USA

Bildquelle: www.alibabagroup.com

Der New Yorker Börsengang Alibabas 2014 war einer der größten überhaupt. Allerdings waren schon zu Beginn Zweifel an dessen Konzernstruktur aufgekommen. Ebenso wie an der Herkunft der auf seinen Plattformen verkauften Produkte. Beides erweist sich nun als Problem.

Der chinesische Internetgigant erlebte den bisherigen Höhepunkt seiner juristischen Auseinandersetzungen, als ihm kürzlich vorgeworfen wurde, Inhalte eines Gesprächs mit dem Ministerium für Industrie und Informationstechnik (MIIT) geheim gehalten zu haben. Denn US-amerikanische Anwälte sind der Ansicht, für die Öffentlichkeit wichtige, aber das Unternehmensimage schädigende Inhalte seien unterdrückt worden, damit der Börsengang reibungslos verlaufen konnte. Darin liegt nach ihrer Ansicht ein Verstoß gegen das US-Aktienrecht.

Das Investitionsmodell

Aber inwieweit hilft das US-amerikanische Aktienrecht hier überhaupt weiter? Alibaba ist nämlich wie zahlreiche weitere Unternehmen, an denen nach chinesischem Recht Ausländer keine Anteile halten dürfen, über eine Holding auf den Caymans organisiert. Dort ist auch der Gerichtsstand vorgesehen. Das Konstrukt hierfür sind Variable Interest Equities (VIE), bei der die Holding per Vertrag Rechte am Profit zugesichert sind. Eigentumsrechte und Kontrolle sind dabei allerdings nur bedingt garantiert. Anteile an Alibaba haben Aktionäre jedenfalls nie erhalten, sondern bloß solche an der Alibaba Cayman Holding AG.

Diese Form der Investition war in der VR China lange ungeregelt, ist nun aber zum Gegenstand des geplanten neuen Investitionsrechts geworden (Entwurf vom Januar 2015). Demnach soll es in Zukunft nur noch darauf ankommen, von wem bzw. wo die tatsächliche Kontrolle über ein Unternehmen ausgeübt wird. Sollten dies im Fall von Alibaba die Cayman Inseln sein, wäre die ausländische Beteiligung an Alibaba illegal. Sollte bereits die Annahme einer tatsächlichen Kontrolle verneint werden, wäre das ebenfalls keine gute Nachricht für die Aktionäre. US-amerikanisches Aktienrecht jedenfalls hilft hier kaum weiter, denn Alibaba hat in den USA so gut wie kein Eigentum, in das vollstreckt werden könnte. Ausländische Gerichtsurteile wiederum werden in der VR China nicht anerkannt.

Das Geschäftsmodell

Ein ganz anderes Problem stellt die Verletzung gewerblicher Schutzrechte dar. Denn wie eine Statistik der staatlichen Verwaltung für Industrie und Handel (SAIC) zeigt, kommen etwa die auf Taobao verkauften Produkte nur zu 37 Prozent vom Originalhersteller. Der Rest sind Fälschungen und Raubkopien. Die Folge sind auch hier sich anbahnende Gerichtsverfahren gegen Alibaba. Zuletzt im Juni von Seiten der französischen Kering Gruppe, die ebenfalls in den USA klagt.

Nach chinesischem Recht ist bislang weithin ungeklärt, inwiefern Plattformdienstleister für Inserate mit Falschangaben haften. Gegenwärtig kommt Abhilfe von Alibaba selbst. Dafür muss man, etwa bei der Vertretung eines Herstellers, umfassende Nachweise über den jeweiligen Rechteinhaber, das betreffende Produkt und die Verletzungshandlung erbringen. Das Inserat wird dann gelöscht. Das funktioniert, ist aber mit einem gewissen Aufwand verbunden. Den Rechtsverletzer selbst zu belangen gestaltet sich dagegen schwieriger.

Denn wo kommt das Produkt her? Wer hat die Rechte gestohlen und/oder nachproduziert? Im Dschungel von Dongguan etwa existieren tausende kleiner Unternehmen unter falscher Firma und Adresse. Selbst wenn man gegenüber dem Inseratsanbieter mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung Erfolg hat, erhält man doch selten (wir noch nie) Angaben zur Herkunft eines Produkts. Und Schadensersatz, so gering auch immer, setzt eine umfassende Beweiskette voraus. Ebenfalls machbar, aber mit noch viel größerem Aufwand verbunden.

Xinghao Qi und Klaus Beck