Nichts geht mehr: Streitbeilegung in China

Viele schrecken immer noch vor gerichtlichen Auseinandersetzung in China zurück. Dabei haben sich die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erheblich verbessert.

Der Vertrag von Tianjin beendete 1958 die erste Phase des Zweiten Opiumkriegs

Die Unterzeichnung des Vertrages von Tianjin beendete 1958 die erste Phase des Zweiten Opiumkriegs

Doing Business in China

Die Weltbank veröffentlicht in jährlichen Abständen ihr Doing Business Ranking. Verglichen werden 188 Staaten in Bezug auf verschiedene Faktoren wie Investorenschutz oder Steuerbelastung. China hat sich 2014 von Rang 99 auf Rang 96 verbessert. Unverändert auf Platz 19 stehen die Chinesen in Sachen Vertragsdurchsetzung. Deutschland belegt in dieser Hinsicht Rang 5. Länder wie die Schweiz, Japan oder die Niederlande hingegen finden sich erst hinter China.

Der Aspekt der Vertragsdurchsetzung hat für China mit Abstand das beste Ranking unter allen untersuchten Kriterien und verschafft dem Land überhaupt erst eine zweistellige Platzierung. Wer hätte das gedacht? Eine andere Statistik zu China besagt nämlich, dass dort nur etwa ein Drittel aller bestehenden Forderungen erfolgreich geltend gemacht werden. Irgendwas läuft also offensichtlich schief, und am chinesischen System allein kann es nicht liegen. Tatsächlich gehen die meisten Probleme auf eigene Fehler im Vorfeld zurück.

Verträge sind das A und O

Die üblichste Form einer Geschäftsbeziehung mit China ist der Warenhandel: Eine deutsche Firma kauft 50.000 Schlüsselanhänger aus Guangdong, eine chinesische Firma kauft eine Fertigungsanlage aus Baden-Württemberg. Ein scheinbar simpler Vorgang, der jedoch bereits etliche Fragen aufwirft. Die meisten dieser Fragen stellen sich bei allen internationalen Verträgen, einige sind chinaspezifisch. Zu diesen Fragen gehören das anwendbare Recht, die anwendbare Sprache, der Gerichtsstand, die Gerichtsbarkeit, Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen und vieles mehr. Eine Besonderheit, die hierbei häufig übersehen wird: in der Volksrepublik China werden keine Urteile ausländischer Gerichte umgesetzt. Der schönste minutiös ausgearbeitete Vertrag ist daher nutzlos, wenn er nicht den Gerichtsstand der Volksrepublik vorsieht. Es sei denn, der Vertragspartner besitzt Auslandsvermögen, in das man vollstrecken kann. Oder es handelt sich um ein Schiedsgerichtsurteil. Eine vertragliche Schiedsklausel ist daher für die meisten das Mittel der Wahl. Aber auch hier steckt der Teufel im Detail, zumal nicht jeder chinesische Geschäftspartner jede Art von Schiedsvereinbarung akzeptiert. Mitunter kommt man deshalb mit einem chinesisch gehaltenen Vertrag vor einem ordentlichen chinesischen Gericht weiter. Auch wenn er nicht mehr die Sicherheit einer vertrauten Sprache und Rechtsordnung bietet.

Soweit es um vertiefte Geschäftsbeziehungen geht, etwa in Form von Auftragsproduktionen (Supply) oder eigenen Niederlassungen, schlägt das Pendel noch stärker in Richtung chinesischer Vertrag. Und den sollte man ernst nehmen. Denn während ein Vertrag noch vor wenigen Jahren eher deklaratorische Funktion hatte, kommt es heute entscheidend darauf an, wie sorgfältig man sich schriftlich festlegt. Auch Beweise sollte man grundsätzlich in schriftlicher Form sammeln, denn in der chinesischen Gerichtspraxis zählt vor allem der Urkundenbeweis. Etabliert man sich vor Ort, wäre es fatal, nicht jedes Detail zu klären. Das chinesische Rechtssystem ist zwar grundsätzlich dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis angelehnt, anders als dort nehmen die Gerichte aber selten eigene Interpretationen des mutmaßlichen Willens der Betroffenen vor. Zu klären sind insbesondere Fragen des geistigen Eigentums, der Vertraulichkeit von Informationen und der Loyalität von Personal. Wie also geht man am besten vor?

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Vor einem Geschäftsabschluss sollte man zunächst einmal hinterfragen, mit wem man es überhaupt zu tun hat (Due Diligence). Wie bei uns, gibt es ein Online-Handelsregister, das grundlegende Angaben enthält. Eine Menge erfährt man oft auch im chinesischen Internet. Schließlich kann man seine potentiellen Vertragspartner auch direkt um relevante Geschäftsunterlagen bitten. Der Zugang zu persönlichen Daten ist neuerdings gesetzlich eingeschränkt. Recherchen über Privatpersonen sollten daher in Abstimmung erfolgen.

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Auszug aus dem umstrittenen Abkommen zur friedlichen Befreiung Tibets 1951

Ergibt die Vorprüfung ein positives Bild, kann man mit den Geschäftsverhandlungen beginnen. Oftmals ist dabei der persönliche Kontakt ein wichtiger Faktor. Ob man hier nun die Visitenkarte beidhändig überreicht, ist weitaus weniger wichtig, als die Herstellung einer gelösten Atmosphäre. Erst dann ist es angebracht, übers Geschäft zu sprechen. Anders als bei uns gewohnt, ist nach chinesischer Denkweise der Weg zum Ziel selten der direkteste. Daher sollte man sich die Zeit nehmen, die möglichen Intentionen seines Gegenübers zu analysieren. In der Sache selber muss man sich deswegen nicht ablenken lassen. Hinweise auf chinesische Besonderheiten erweisen sich zum Beispiel nicht immer als stichhaltig. Vor leichtfertigen Zusagen besonders in Vorverträgen (letter of intent / memorandum of understanding) sollte man sich in jedem Fall enthalten, denn trotz aller Gelöstheit werden hier bereits Verbindlichkeiten geschaffen.

Im Ernstfall dranbleiben

Die Anzahl der im Geschäftsleben häufig auftauchenden Probleme ist durchaus überschaubar. Sie betreffen etwa die Qualität eines Produkts, einzuhaltende Lieferzeiten, die vollständige Bezahlung, Raubkopien und Parallelproduzenten. Wie erwähnt, sollte man sich hiervor mit detaillierten Regelungen schützen. Die marktübliche Qualität eines Produkts ist zum Beispiel keine gerichtsfeste Bezeichnung. Marken und Patente müssen erst mal vor Ort angemeldet worden sein, bevor man sich auf ihre Verletzung berufen kann. Sobald jedenfalls ein Problem auftaucht, kommt es entscheidend auf die Qualität der getroffenen Vereinbarungen an. Ist diese hoch, genügt es oftmals, auf den entsprechenden Passus im Vertrag zu verweisen, um das erwünschte Ergebnis zu erzielen. Das gilt umso mehr, wenn der Vertrag auf Chinesisch niedergelegt wurde. Sonst muss man sich unter Umständen anhören, dass der Inhalt nicht richtig verstanden wurde, oder dies und jenes unüblich sei. Einem chinesischen Gericht wird ebenfalls das Verständnis erleichtert.

Bei Problemen sollte der direkte Kontakt mit dem Geschäftspartner jedenfalls an erster Stelle stehen. Dabei empfiehlt es sich, diesem stets ein Hintertürchen offen zu lassen, damit er sein Gesicht wahren kann. Eine neutrale Schilderung des Vorfalls führt daher oft weiter als Schuldzuweisungen. In der Regel sind Chinesen sehr flexibel, das gilt auch für die Kompromissfindung. Mögliche Angebote zur Abhilfe oder Kompensation sind daher nicht in Stein gemeißelt, sondern als Verhandlungsgrundlage zu verstehen. Neben der rechtlichen Position wird man dabei sicherlich auch geschäftliche Aspekte zu bedenken haben. Meist kommt man schon auf diesem Weg zu einer Lösung. 

Ultima ratio

Kommt es dennoch zu keiner Lösung, sind drei jeweils gesteigerte förmliche Mahnungen mit sehr deutlichem Hinweis auf zu erwartende Konsequenzen angebracht. Zu diesen Konsequenzen kann neben den Kosten unter Umständen auch die Androhung von Strafverfahren und Verwaltungsstrafen gehören. Falls auch das nicht hilft, bleibt nur der Klageweg. Sofern Schiedsgerichtsbarkeit vorgesehen ist, gilt das gewählte Recht, der gewählte Schiedsort et cetera. Dies alles ist vorher genau zu klären.

Mit einem Schiedsurteil wendet man sich dann an das zuständige Gericht am Wohnsitz des Beklagten, um die Vollstreckung einzuleiten. Dort wird üblicherweise auch ein ordentliches Gerichtsverfahren stattfinden. Die Kosten eines Schiedsverfahrens sind in der Regel höher als die eines ordentlichen Verfahrens, können allerdings dem Unterliegenden aufgebürdet werden. Die Gefahr von Lokalprotektionismus besteht zwar nach wie vor, in höher entwickelten Gegenden und insbesondere Großstädten werden ansässige Unternehmen aber zunehmend weniger geschont. Nicht zuletzt damit rechtfertigt sich Rang 19 im Doing Business Ranking.

Wie überall ist man mit einem günstigen Urteil jedoch noch nicht am Ziel. Schließlich möchte man Geld sehen oder ein bestimmtes Verhalten vorgenommen oder unterlassen wissen. Hier ergeben sich oft Verzögerungen, mitunter erweist es sich sogar, dass der Gegner mittlerweile pleite oder nicht mehr auffindbar ist. Das Beste ist daher, bereits vor oder gleichzeitig mit einer Klage Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zu stellen, damit Vermögen eingefroren werden oder ein bestimmter Betrieb stillgelegt werden kann. Das wiederum ist nur vor einem ordentlichen Gericht möglich, es sei denn man hat eine Schiedskommission vom chinesischen Festland bestimmt. Die Entscheidung im Hauptverfahren wird dann je nach Bedeutung des Falls von einem Lokal- oder Mittelgericht getroffen und ist einmal revisibel. Selbst für den Fall des Obsiegens wird ein Urteil jedoch nicht immer die Höhe des eigenen Schaden erfassen. Daher ist es sinnvoll, einzelne Sanktionen bereits im Vorfeld vertraglich festzulegen.

Auf dem Weg zum Rechtsstaat

Es ist übrigens keineswegs so, dass man sich als Ausländer in China immer nur auf der Klägerseite befindet. Aber in den üblichsten und häufigsten Fällen, die hier einmal kurz umrissen werden sollten, wird es so sein. Festzuhalten bleibt dabei, dass man es sich nicht mehr leisten kann, die geschriebenen Regeln des Landes zu ignorieren. Auch wenn der chinesische Rechtsstaat als solcher noch eine Strecke vor sich hat.

Dieser Beitrag erschien am 14.04.2014 im Nachrichtenmagazin 21China unter http://www.21china.de/wirtschaft/nichts-geht-mehr-streitbeilegung-in-china/