Ab März gelten für chinesische Investoren auch formal höhere Hürden für Investitionen im Ausland. Dabei werden immerhin die Verfahren etwas transparenter und nachvollziehbarer. Nicht zuletzt für ausländische Verkäufer bedeutet das mehr Planungssicherheit.
Wie das jüngste Beispiel der HNA-Gruppe zeigt, können die goldenen Türme aus China mitunter auf Sand gebaut sein. Chinesische Regulierungsbehörden haben daher bereits Ende 2016 eine Kehrtwende in puncto Auslandsinvestitionen vollzogen, um den übermäßigen und verlustreichen Abfluss von Kapital zu verhindern. Die Wirkung war unmittelbar spürbar, zumindest offiziell gingen 2017 erstmals seit Jahren die chinesischen Engagements im Ausland deutlich zurück. Nunmehr hat die mächtige Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC) eine Verwaltungsanordnung dazu erlassen, die ab März 2018 diejenige von 2014 ablöst (企业境外投资管理办法).
Darin wird, wie aus anderen Regelungen bereits bekannt, zunächst die Definition des Investors erweitert. Während zuvor nur chinesische Festlandsunternehmen hierunter fielen, zählen jetzt auch private Investoren, Finanzinstitute und solche Organisationen dazu, die unter der direkten oder indirekten Kontrolle seitens des Festlands stehen. Darüber hinaus werden nicht mehr nur Anfangsinvestitionen untersucht, sondern auch Kapitalerhöhungen und sonstige Ausweitungen von Investitionen. Ebenfalls neu sind Beschränkungen für sog. Sensible Projekte, also in unsicheren Gegenden und in einzelnen Branchen, die als sensibel erachtet werden. Letztere sind so breit angelegt, dass sie von Waffen bis zu Nachrichtenmedien reichen. In dieser Hinsicht wird ein entsprechender Katalog erwartet, wie er etwa auch für Auslandsinvestitionen innerhalb Chinas gilt.
Recht transparent wird dagegen dargestellt, nach welchen Kriterien in Zukunft welche Verfahren ablaufen sollen. Positiv ist dabei die Anpassung an internationale Gepflogenheiten insofern, als die Zustimmung der Regierung als Bedingung für den Abschluss/Closing einer Transaktion behandelt wird. Das bedeutet, dass bereits eine erfolgreiche Einreichung der notwendigen Dokumente nunmehr eine gewisse Sicherheit bietet. Vormals konnte die Versagung einer entsprechenden Zustimmung die gesamte Wirksamkeit und/oder Durchführung einer Transaktion zu Fall bringen. Ebenfalls hinderlich war die Notwendigkeit der Einholung einer Bestätigung des NDRC zur Durchführung von Bieterverfahren. Dies ist nunmehr weggefallen, die Verfahren gestalten sich damit in etwa wie folgt:
Auslandsinvestition | Betrag | Direkte Investition vom Festland | Indirekte Investition |
Sensibel | Jeder Betrag | Genehmigung von der NDRC | Genehmigung von der NDRC |
Nicht sensibel | Unter 300 Mio. USD | Einreichung bei der NDRC | Bericht an die NDRC |
Über 300 Mio. USD | Einreichung bei der NDRC: Im Fall von zentral verwalteten Staatsunternehmen in Peking, ansonsten auf Provinzebene | Keine Notwendigkeit von Genehmigung, Einreichung oder Bericht vor Tätigung der Investition |
Die strengere Regulierung und ihre Zielsetzung sind nicht neu. Immerhin jedoch scheint sich durch die anstehende Verordnung eine gewisse Verlässlichkeit und Planbarkeit zu ergeben.