Während eine einheitliche Erbschaftsteuer im Deutschen Reich schon im Jahr 1906 eingeführt worden ist, wird eine solche nun ab 2016 möglicherweise auch in der VR China erhoben. Zumindest in ein paar für dieses Pilotprojekt ausgewählten Städten. Eine gesetzliche Regelung zur Erbschaftsteuer fehlt zwar derzeit noch, Entwürfe dazu gibt es dagegen schon länger.
Nach einer Auflistung des Finanzministeriums gibt es derzeit insgesamt 18 Steuerarten, lediglich drei davon sind bislang vom Volkskongress verabschiedet worden. Dabei handelt es sich um Gewerbesteuer, Einkommensteuer und KFZ-/Schiffsteuer. Auf die anderen 15 Steuerarten finden provisorische Verordnungen des Staatsrats Anwendung. Hintergrund dafür ist, dass der Volkskongress in den 80er Jahren zu Anfang der wirtschaftlichen Öffnung mangels steuerrechtlicher Erkenntnisse den Staatsrat „bevollmächtigt“ hat, steuerrechtliche Verordnungen festzulegen. Diese Verordnungen waren derzeit wenig ausgereift und/oder vollständig, denn sie waren nur für die Anfangsphase gedacht. Im Laufe der Zeit wurden sie oft anhand der Erfahrungen aus der Praxis modifiziert und angepasst. Dies entspricht der ansonsten weitgehend erfolgreichen Gesetzgebungspolitik der letzten 3 Jahrzehnte. Allerdings wurden viele der Verordnungen bisher nicht vom Volkskongress legitimiert. Wie in vielen anderen Bereichen macht sich der exekutive Staatsrat stattdessen seine eigenen Spielregeln. Von lokalen Einzelregelungen ganz zu schweigen.
Es ist daher keine Kleinigkeit, worüber nun diskutiert wird. Nämlich ob der Volkskongress jetzt wieder die Gesetzgebungsbefugnis im Steuerrecht erhält. Das deutlich zunehmende Preisniveau, gesunkene Importraten und viele andere Gründe sprechen letztlich dafür, dass das Steuersystem in China einer grundlegenden Reform bedarf. Bis 2020 sollen daher viele Steuerarten gesetzlich geregelt und zu einem modernen Steuersystem zusammengefasst werden. Inhaltlich geht es dabei im Wesentlichen um die Einführung der neuen Steuerarten, die Legitimierung der bestehenden Verordnungen und die Neufassung der bestehenden Steuerrechte. Ein bereits vorhersehbares – und ebenfalls der chinesischen Gesetzgebung immanentes – Problem ist dabei die tatsächliche Durchsetzung und Umsetzung der Gesetze. Das heißt in diesem Fall die tatsächliche Erhebung und Eintreibung der einzelnen Steuern.
Beitrag von Xinghao Qi