Zu Beginn des Jahres ergeben sich zwei interessante Neuerungen in Chinas Gerichtswesen. Die eine betrifft eine Online-Serviceplattform für Rechtsanwälte, die andere die Online-Behandlung von Konflikten aus dem Bereich des Internethandels/E-Commerce.
Rechtsanwälte sind künftig in der Lage, online Klagen einzureichen, Materialen vorzulegen, dem Verlauf eines Falles zu folgen und Richter zu kontaktieren. Die Plattform des Obersten Volksgerichts stellt außerdem eine Datenbank zur Verfügung, in der bereits ergangene Urteile sortiert sind. Zuletzt können sich auch Rechtsdienstleister virtuell registrieren lassen. Derzeit sind landesweit 21.000 Kanzleien und 81.000 Anwälte auf diese Art auffindbar.
In Deutschland jedenfalls ist diese Art von Service noch nicht angekommen. Bekannt für einen vergleichbaren Ansatz ist ansonsten lediglich das High-Tech-Land Indien. Doch damit nicht genug, derzeit wird sogar erwogen, bald einen landesweiten E-court-Service auf Englisch einzurichten. Tatsächlich wäre dies höchst dankenswert, denn nicht wenige Ausländer und auch ausländische Unternehmen stehen oft genug vor erheblichen Sprachbarrieren. Bereits der Zugang zu englischsprachigen Dokumenten zum chinesischen Recht wäre hier ein großer Fortschritt. Einen gewaltigen Fortschritt stellt übrigens bereits die chinesische Version dar, denn frei verfügbar sind derzeit nur die elementarsten Gesetzestexte sowie zentrale Entscheidungen, so dass der ernsthafte Praktiker in der Regel teure Datenbanken von Privatanbietern nutzen muss. Motiv zum Aufbau der Online-Plattform war insofern auch nicht zuletzt der günstige und gleichberechtigte Zugang zum Recht.
Ein weiteres Ereignis der virtuellen Rechtswelt stellen die E-court-Pilotprojekte dar, die seit August letzten Jahres in einigen Gerichtsbezirken laufen. Sie beschäftigen sich ausschließlich mit der Lösung von Problemen und Konflikten beim Internethandel/E-Commerce. Es ist daher kein Zufall, dass diese Projekte bislang vorwiegend in der Provinz Zhejiang angesiedelt sind, wo der Internetkonzern Alibaba seinen Sitz hat. In einem Fall stellt Alibaba dem Landgericht Zhejiang gar seine Big Data und technische Unterstützung zur Verfügung, eine Art Partnerschaft zwischen Justiz und Privatwirtschaft. Neben Konflikten aus dem Internethandel soll man auf diese Weise Urheberrechts- und Probleme im Bereich Finanzdienstleistungen vorbringen können. Dabei werde sämtliche Dokumente online eingereicht und die eigentliche Verhandlung findet in Form einer Videokonferenz im Gerichtssaal statt. Die Gerichtskosten bleiben dabei zwar gleich, jedoch fallen keine Reisekosten an und das Verfahren kann insgesamt deutlich schneller zum Abschluss gebraucht werden.
Auch die EU ist derzeit mit der Einrichtung einer Online-Gerichtsplattform für Konflikte beim Internethandel beschäftigt. Mit Wirkung zum 09. Januar 2016 ist die EU-Verordnung über die Online-Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten (VO 524/2013/EU) in Kraft getreten (Stichwort Online Dispute Resolution, kurz ODR). Zwar verfügen die meisten größeren Anbieter kommerzieller Internetplattformen wie Amazon, Airbnb und eben Alibaba über eine Beschwerde- und Mediationsabteilung. Tatsächlich ist es auch durchaus möglich, auf diesem Weg etwas zu erreichen. Allerdings war beklagt worden, dass diese Art der Konfliktbeilegung am Ende nicht mit einer dritten neutralen Instanz vergleichbar sei.
Die Initiative kommt bisher gut an. Eine Auswertung ergab, dass etwa die Hälfte der anhängigen Fälle noch in Bearbeitung sind und etwa ein Viertel durch Entscheidung, das andere Viertel durch Mediation gelöst wurden. Anders als im Fall der Anwaltsplattform ist bislang nicht bekannt, dass die Online-Gerichtsbarkeit Ausländern verwehrt sein sollte.