Teil 2: Repräsentanz
Die Gründung einer Repräsentanz ist im Grunde genommen keine Unternehmensgründung, denn Repräsentanzen sind keine juristischen Rechtspersonen mit entsprechend umfänglichen Rechten und Pflichten. Repräsentanzen waren in der Vergangenheit beliebt, sind aber mittlerweile von GmbHs abgelöst worden. Sie dienen indes nach wie vor oftmals zum Markteintritt und sind können unter Umständen auch dauerhaft das richtige Modell sein. Dabei muss allerdings bedacht werden, dass die spätere Umwandlung in eine GmbH (oder andere Gesellschaftsform) eine faktische Neugründung darstellen würde.
Die Gründung verläuft im Vergleich zu einer GmbH einfacher und schneller. In einer ersten Phase werden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen bei der zuständigen Handelsbehörde (工商管理局) eingereicht, danach registriert man sich bei weiteren Behörden – Finanzamt, Zoll, Devisenkontrollbehörde, Arbeitsamt, Sicherheitsamt, etc. Zur Gründung wird ein sog. Förderer benötigt, entweder in der Form eines von den Genehmigungsbehörden anerkannten Unternehmens, das dazu bereit ist, oder in der Form einer speziell dafür vorgesehenen Agentur. In der Praxis agieren oft die Entwicklungsgesellschaften der jeweiligen Industriegebiete als Förderer. Benötigte Unterlagen sind im chinesischen Original bzw. in chinesischer Übersetzung einzureichen:
– ein Antragsschreiben des Investors mit Informationen über die geplante Firma, die geplante Betriebsdauer und den geplanten Geschäftsgegenstand;
– eine notariell beglaubigte Kopie des Handelsregisterauszugs des ausländischen Investors;
– eine Bonitätsbescheinigung für den ausländischen Investor;
– eine Kopie der Satzung des ausländischen Investors;
– eine Vollmacht für den zukünftigen Repräsentanten der Repräsentanz
– den Lebenslauf des zukünftigen Repräsentanten vor Ort;
– ein Original des Mietvertrags für die Büroräume des ROs, die Kopie der Eigentumsurkunde des Vermieters sowie das Original des Nachweises über die Niederlassung dort;
– eine Beschreibung des ausländischen Investors mit Angaben zum Unternehmensgegenstand, Zahl der Beschäftigten, Jahresumsatz sowie zur bisherigen Geschäftstätigkeit in China;
– ein ausgefülltes Standardantragsformular;
– eine Kopie des Vertrags mit dem Förderer.
Die aus dem Ausland / Europa benötigten Dokumente sind von einer chinesischen Auslandsvertretung bestätigen zu lassen. Nach der Anmeldung bei den verschiedenen Behörden hat zuletzt eine öffentliche Verlautbarung in den chinesischen Medien zu erfolgen.
Die Muttergesellschaft muss bei Antragstellung mindestens 2 Jahre bestanden haben. Als Muttergesellschaft denkbar ist neben der europäischen Gesellschaft etwa eine HK-Limited. In aller Regel wird in der VR eine HK-Mantel-/Vorratsgesellschaft akzeptiert.