Teil 3: Gemeinschaftsunternehmen / Joint Venture
Es gibt nach wie vor einige Bereiche, die für die Unternehmensgründung von ausländischen Investoren zumindest soweit verschlossen sind, dass sie nicht alleine tätig werden dürfen. Das richtet sich nach dem aktuellen Investitionskatalog. Davon abgesehen kann es mitunter auch Sinn machen, die Expertise eines chinesischen Partners im Wege einer solchen Zusammenarbeit heranzuziehen.
Es gibt zwei Arten von Joint Ventures (JV), Anteils-Joint Ventures und vertragliche Gemeinschaftsunternehmen. Dazu an anderer Stelle ausführlicher. Die meisten Gemeinschaftsunternehmen sind als GmbH ausgestaltet, vertragliche JV können aber auch derart gestaltet werden, dass sie keine eigene Rechtsperson darstellen.
Im Folgenden wird die Gründung einer JV-GmbH zugrunde gelegt. Auch hier gilt, dass es für die Registrierung der Zwischenschaltung einer Agentur bedarf. Der Gründungsvorgang verläuft ansonsten wie bei einseitig investierten GmbHs (s. Teil 1). Die Investitionsgenehmigung wird vom Wirtschaftsverbindungsbüro (商务委员会) erteilt, vorzulegende Unterlagen sind in der Regel:
– Kopien der Personalausweise der verschiedenen Investoren;
– Kopien des Gewerbescheins des chinesischen Partners;
– Kopien des Kapitalisierungsberichts des chinesischen Partners von einem Wirtschaftsprüfer mit Unternehmenssiegel;
– Kopien des letztjährigen Jahresabschlusses des chinesischen Partners mit Unternehmenssiegel;
– Kopie einer Namensliste der Verwaltungsratsmitglieder;
– Kopien des Gesellschaftsvertrags des chinesischen Partners;
– Beglaubigte Kopie (chinesische Auslandsvertretung) der Gründungsurkunde des ausländischen Partners bzw. Beglaubigung der ausländischen Ausweisdokumente eines Privatinvestoren durch eine chinesische Auslandsvertretung;
– Referenzschreiben der Bank des ausländischen Investors;
– Kopie der Ausweisdokumente des Geschäftsführers im Ausland, des Repräsentanten in China und der Aufsichtsperson in China;
– Fotos und Lebenslauf des Repräsentanten in China;
– Basisdaten über den ausländischen Investor;
– Registrierungskapital des JV, vorgesehenes Geschäftsfeld, 5 Namensvorschläge;
– Geschäftsadresse des JV und entsprechende Nachweise über Immobilie
– Vertretungsvollmacht
– Kopie des Jahresabschlusses des ausländischen Mutterunternehmens sowie Zollnummer (nur Handels-JV).