Man sollte meinen, das Thema Betrug sei allseits präsent im Zusammenhang mit China, und Geschäftstätigkeiten würden daher mit der notwendigen Vorsicht angegangen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass uns Fälle angetragen werden, bei denen Unternehmen jeder Größenordnung Opfer von betrügerischem Verhalten werden. Im Folgenden daher eine kurze Übersicht über die gängigsten Fehler, und wie man sie vermeiden kann.
Getarnte Zahlungsaufforderungen
Am leichtesten zu durchschauen sind wahrscheinlich dubiose Zahlungsaufforderungen oder Gewinnmöglichkeiten, einschließlich etwa der Chance, bestimmte IP-Rechte zu sichern. Neuerdings ist dieses Modell derart verfeinert, dass entsprechende Emails sogar von scheinbar internen Abteilungen desselben Unternehmens stammen können. Dennoch lässt sich selbst hier im Allgemeinen relativ leicht nachprüfen, ob es sich hierbei tatsächlich um den angegebenen Absender handelt. In jedem Fall sollte man keinem unbekannten Absender vertrauen und immer erst dessen E-Mail-Adresse, möglicherweise im Zusammenhang mit einer Website, genauer untersuchen. In den meisten Fällen ist die Gefahr damit gebannt. Schwieriger wird es dagegen, wenn man entweder eine Geschäftsbeziehung mit oder in China hat.
Lieferungen aus China
Nehmen wir zunächst den Fall einer Geschäftsbeziehung, bei der man Waren oder Dienstleistungen aus China bezieht. Das chinesische Handelsregister gibt Auskunft über Sitz, Stammkapital und verantwortliche Personen einer chinesischen Gesellschaft. Sofern man der chinesischen Sprache mächtig ist, sollte man daher zunächst seinen potentiellen Geschäftspartner unter die Lupe nehmen. Auch die üblichen Suchmaschinen, in China insbesondere Baidu, helfen dabei oftmals weiter.
Im Fall einer persönlichen Besichtigung vor Ort sollte man sich keinesfalls darauf verlassen, dass die besichtigten Produkte den später bestellten entsprechen. Vielmehr sollte man darauf achten, die Produkte genau zu spezifizieren und möglicherweise auch Fotos machen. Für den Fall, dass man einen schriftlichen Vertrag abschließt, sollte als Gerichtsstand in jedem Fall in China gewählt werden. Ansonsten würde ein solcher Vertrag außer bei der Festlegung von Schiedsgerichtsbarkeit nicht durchsetzbar sein (näher dazu hier). Wichtig sind ansonsten vor allem die Zahlungsbedingungen, dabei sollte man in keinem Fall Vorkasse festlegen bzw. leisten. Üblich ist eine Anzahlung von bis zu 30 Prozent, unter Umständen gesichert durch Akkreditiv. Sollte man dann später mit der Leistung unzufrieden sein, hätte man hier ganz leicht eine tatsächliche Handhabe.
Auftragsfertigung / OEM
Bei bestehenden und insbesondere längerfristigen Geschäftsbeziehungen sind die Chancen betrogen zu werden im Allgemeinen geringer, denn es besteht ein beiderseitiges Interesse am Profit daraus. Gerade für den Fall, dass man im Auftrag fertigen lässt, sollte man dennoch auf eine sorgfältige Vertragsgestaltung sowie praktische Sicherheitsvorkehrungen achten. Denn selbst wenn auf der anderen Seite keine böse Absicht besteht, kann es trotzdem passieren, dass sich zum Beispiel Mitarbeiter des Geschäftspartners selbständig machen. Das kann Geschäftsgeheimnisse und Schutzrechte betreffen, etwa wenn das gerade in Auftrag gegebene Produkt plötzlich auf Alibaba zum Verkauf steht. (Was in solch einem Fall zu tun ist hier). Oder aber es werden Auftraggeber und/oder Zwischenhändler umgangen, bis hin zur Errichtung ganz neuer, eigener Produktionsstätten etwa für die (Zu-) Lieferung von Ersatzteilen.
Dem begegnet man am besten auf zweierlei Weise. Zum einen gilt es praktisch zu denken, und nicht unbedingt alles aus einer Hand liefern zu lassen. Zum anderen kommt man nicht umhin, Verträge immer so zu gestalten, dass sie eindeutige Regeln für Haftung und Schadensersatz regeln und am Ende auch durchsetzbar sind.