Das neue Gesellschaftsgesetz (公司法) gilt ab dem 01.07.2024 und betrifft sämtliche über 48 Millionen Unternehmen in der VR China, also auch klassische GmbHs/LLCs und AGs/JSCs, unabhängig von ihren in- oder ausländischen Gesellschaftern. Das Gesetz wurde zum ersten Mal seit 2005 grundlegend neu gefasst und um 70 Paragraphen erweitert.
Eine der wichtigsten Änderungen bei GmbHs besteht darin, dass sie ihr Stammkapital innerhalb von 5 Jahren seit Gründung voll eingezahlt haben müssen. Das registrierte Stammkapital und tatsächlichen Einzahlungen darauf sind künftig öffentlich einsehbar, ebenso wie weitere Transparenzpflichten vorgesehen sind.
Daneben sind zahlreiche Änderungen in der Organisationsstruktur vorgesehen, die eine Anpassung der Gesellschaftssatzung erfordern. Dazu gehören mehr Flexibilität bei der Bestimmung des Rechtsvertreters (法定代表), gewisse Einschränkungen der Kompetenzen der Gesellschafterversammlung zugunsten des Managements bei Aufhebung des zwingenden Erfordernisses eines Aufsichtsrats. Parallel dazu wurden die Vorschriften zur Organhaftung präzisiert und teilweise verschärft.
Insgesamt lässt sich ein positives Fazit ziehen. Das Gesetz kommt zur rechten Zeit und modernisiert das Gesellschaftsrecht in einer pragmatischen Weise hin zu mehr Transparenz und Effizienz. Allerdings ist dadurch dringender Handlungsbedarf entstanden, der neben der Beachtung des neuen Gesellschaftsgesetzes auch die Beachtung weiterer Überarbeitungen erfordert, insbesondere des Gesetzes über ausländische Investitionen (外商投资法) bis Ende 2024.
Angesichts der zahlreichen weiteren Regelungen, die chinesische Unternehmen mittlerweile beachten müssen, insbesondere zum Thema Datensicherheit, erscheint indes fraglich, ob ein moderneres Gesellschaftsrecht allein die zuletzt mageren ausländischen Direktinvestitionen (FDI) wiederbeleben zu vermag.