Umweltschutz in China: Zurück zur Natur

China hat nicht nur eine uralte Kultur, sondern auch eine wunderschöne Natur zu bieten. Doch Jahrzehnte des wirtschaftlichen Booms haben ihre Spuren hinterlassen. Ein neues Umweltschutzgesetz soll dafür sorgen, dass sich das ändert.

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Satellitenaufnahmen zeigen: In China gibt es kaum noch bewohnte Gegenden mit einigermaßen sauberer Luft. Und: Knapp 60 Prozent der unterirdischen Wasserreserven gelten als verunreinigt, oberirdische Gewässer sind noch schlimmer betroffen. Entsprechend ist es auch um die Qualität der Lebensmittel bestellt. All dies ist keineswegs neu, im Gegenteil: Jahrzehntelang nahm man die allgegenwärtige Umweltzerstörung bewusst in Kauf, um schnell ein gewisses Maß an Wohlstand zu erreichen. Im Westen war das einst nicht anders, und China weist dementsprechend auch gerne auf gleiche Rechte bei der wirtschaftlichen Entwicklung hin.

Auf dem Weg nach oben

Nach oben ging es seither in jeder Hinsicht. Von der beispiellosen Armutsbekämpfung über den internationalen Einfluss bis in den Weltraum. Nach oben gingen auch Konsum und Energieverbrauch. Jeder Gedanke an eine baldige Besserung der Umweltsituation konnte da nur ein Wunschtraum sein. Und so kam es wie erwartet, anstatt besser wurde es trotz des verstärkten Einsatzes regenerativer Energien immer nur schlimmer.

Mittlerweile hat sich in China eine Mittelschicht herangebildet, die ihren Wohlstand mit etwas mehr Lebensqualität genießen will. Diese Bevölkerungsschicht gilt als entscheidend für den sozialen Frieden. Neben den rein ökonomischen Kosten für die Wiederherstellung einer halbwegs intakten Natur könnte ihre zunehmende Unzufriedenheit daher vor allem die politischen und sozialen Kosten in bedrohlicher Weise erhöhen.

Das neue Umweltschutzrecht

Selbstverständlich existieren auch in der VR China schon seit längerem zahlreiche Gesetze, die einen umfassenden Schutz der Umwelt gewährleisten sollen. Grundlegend ist das Umweltschutzgesetz, daneben gibt es z.B. Wasser- und Luftreinhaltungsgesetze sowie entsprechende Durchführungsverordnungen und Begleitbestimmungen. Auch und gerade in diesem Bereich fehlt es jedoch an einer wirksamen Umsetzung. Neben dem üblichen Lokalprotektionismus und der Korruption verhindern gerade politische Anreize, die nach wie vor hohe Wachstumszahlen in den Vordergrund stellen, dass sich hier ein Umdenken einstellt.

Jetzt wurde allerdings das Umweltschutzgesetz von 1989 revidiert und bereits entsprechende Begleitbestimmungen erlassen. Die Neuerungen gelten seit Januar dieses Jahres und wurde bereits als gesetzgeberischer Durchbruch gefeiert. Zu Recht, denn das revidierte Gesetz ist weitaus konkreter gefasst und sieht derart schmerzliche Sanktionen vor, dass es bei einer vernünftigen Kosten-Nutzen-Analyse nun nicht mehr günstiger erscheint, einen Obolus an die jeweils Verantwortlichen abzuführen. Strafen sollen außerdem so lange aufrecht erhalten werden können, bis die jeweiligen Defizite behoben wurden. Neu sind auch die Einführung einer landesweiten „schwarzen Liste“ von Umweltsündern und die Verpflichtung zu Monitoring und Datenübermittlung. Ein komplett neuer Abschnitt ist der Einbeziehung der Bevölkerung gewidmet, die Zugang zu Emissions- und Schadstoffdaten erhalten soll und über anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbände ein Verbandsklagerecht geltend machen kann. Bislang dem Deliktsrecht zugeordnet, ist außerdem ausdrücklich eine gesamtschuldnerische Haftung für Täuschungen sowie die Gewahrsannahme von Verantwortlichen im Umweltrecht vorgesehen. Gleichzeitig sollen Unternehmen, die Emissionsreduktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus vornehmen, finanziell belohnt werden.

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Die zentrale Frage bleibt indes, inwiefern diese theoretischen Fortschritte von einem politischen Konsens getragen und ob sie effizient umgesetzt werden können. Zwar hat das Umweltschutzministerium noch immer einen nachgeordneten Rang und ist mit etwa 400 Mitarbeitern kaum ausreichend besetzt. Auch wird es interessant sein zu sehen, wie die 180.000 Mitarbeiter der lokalen Umweltschutzbehörden, die bisher gerne ein Auge zugedrückt haben, nun plötzlich zu strengen Saubermännern werden sollen. Jedoch sprechen die politischen Signale tatsächlich für einen Paradigmenwechsel: Bereits im jetzigen 12. Fünfjahresplan wurde neben der wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung erstmals auch dem Thema Ökologie eine hohe Priorität beigemessen. Das ist bedeutsam, weil Fünfjahrespläne Gesetzeskraft besitzen. Parallel zu den gesetzlich vorgesehenen Anreizen für Unternehmen sollen daher nun auch die Lokalregierungen an ihrem Erfolg bei der Umweltbilanz gemessen werden.

Gute Neuigkeiten

Ähnlich wie beim Thema Compliance und Wettbewerb scheint damit nun auch beim Umweltschutz ein rauerer Wind zu wehen. Was bedeutet das nun für in China ansässige Unternehmen? Zumindest für deutschen Firmen nur Gutes. Denn einerseits werden sich die meisten von ihnen bereits an die geltenden Standards vor Ort gehalten haben. Andererseits gelten sie in Sachen Umwelttechnologie als weltweit führend. Im Gegensatz zu früher stehen nun auch in China ausreichend Geld und Know-how zur Verfügung. Teuer könnte es dagegen eher für die chinesischen Hersteller werden, denn sie müssen im Zweifel einiges nachrüsten. Wobei sich bereits jetzt in vielen Fällen gezeigt hat, dass dadurch langfristig Kosten gesenkt werden können. Wer dagegen darauf hofft, durch die Maschen der neuen Politik zu fallen, geht ein hohes Risiko ein. Sofern alles gut läuft, kann man dann in zehn oder zwanzig Jahren auch in China wieder frei durchatmen.

Dieser Beitrag erschien am 21.01.2015 in dem Nachrichtenmagazin 21China unter http://www.21china.de/wirtschaft/umweltschutz-in-china-zurueck-zur-natur/