Kanzlei Dr. Beck, Freiburg
Die Kanzlei hat ihren Sitz in Freiburg im Breisgau und ist auf Beratung im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht spezialisiert. Eine weitere Kernkompetenz ist die gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung mit Schwerpunkt Mediation.
Dank unserer Mehrsprachigkeit und unseres weltweiten und interdisziplinären Netzwerks können wir komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten und Transaktionen umfassend auf Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch betreuen.
Dr. Klaus U. Beck
Rechtsanwalt und Mediator
Seit 2013 als deutscher Rechtsanwalt zugelassen, davor unterschiedliche Tätigkeiten im In- und Ausland. Darunter Rechtsfragen und Auslandsgeschäft mit Fokus auf Investitionsberatung und Joint-Ventures (FDI) für ein chinesisches Beratungsunternehmen, Leitung der Niederlassung einer deutschen Stiftung in Peking für China und Ostasien, Wirtschafts- und Rechtspolitik an der Deutschen Botschaft in Peking. Daneben Wirtschaftskanzleien in Kunming, Berlin und Freiburg.
Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin (1998) und Promotion zum Dr. iur. an der Universität Hamburg (2009). Dazwischen Asienaufenthalt und Sprachstudium an der Universität Kunming, VR China (2002). Schließlich Ausbildung zum zertifizierten Mediator an der Hochschule Darmstadt (2015). Konversations- und Arbeitssprachen Deutsch, Englisch, Chinesisch, Italienisch und Französisch.
Beratung im internationalen und nationalen Wirtschaftsrecht mit geographischem Fokus auf Asien und insbesondere China. Konstruktive Konfliktlösung innerhalb und zwischen Unternehmen, Streitbeilegung in Gerichts-, Schieds- und Mediationsverfahren. Verschiedene Buchprojekte sowie regelmäßige Veröffentlichungen und Vorträge.
Ausgewählte Publikationen:
• Konfliktmanagement im internationalen Rechtsverkehr, herausgegeben von Johannes Landbrecht und Simon Gabriel. Stämpfli Verlag, Bern; Nomos Verlag, Baden-Baden; NWV Verlag, Wien; 2017. Kapitel 8 zu China (Volksrepublik, Hongkong und Taiwan).
• „Das chinesische Kammer- und Verbandsrecht im Rechtsvergleich“, Carl Heymanns Verlag, Köln; 2009.
• „Mittelstand in China – Umwelttechnik gefragt“, in: Badische Zeitung, Nr. 36, 23.05.2002, S.8.
Lisa Zhang, LL.M.
Of Council
Lisa Zhang ist eine chinesische Rechtsanwältin in Shenzhen, sie hat langjährige langjährige Erfahrungen sowohl forensischer Natur im Inland als auch mit internationaler Streitbeilegung, insbesondere mit Handelsschiedsgerichtsverfahren nach unterschiedlichen Regeln. Sie berät und vertritt unter anderem im Bereich Maschinenbau, zur Immobilienentwicklung, bei gewerblicher Vermietung, zu Biotechnologie.
Internationales Wirtschaftsrecht an der Chinese University of Hong Kong (LL.M.) 2012; Internationale Streitbeilegung an der Humboldt Universität zu Berlin (LL.M.) 2024.
Verhandlungssicher in Chinesisch und Englisch, weitere Arbeitssprachen Französisch und Deutsch.
Das gesamte Beratungsspektrum des Wirtschaftsrechts mit besonderer Expertise für gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung.
Leistungen
Wir bieten sämtliche anwaltlichen Leistungen im Rahmen der gerichtlichen und außergerichtlichen Lösung von Wirtschaftsstreitigkeiten sowie im Bereich der Vertragsgestaltung mit fachlichem Schwerpunkt im internationalen und nationalen Handels- und Gesellschaftsrecht. Wir sind klein und wendig und daher im Zweifel schneller und günstiger als größere Einheiten. Sofern dennoch ein größeres Team erforderlich wird, können wir auf ein gut organisiertes und vielseitig ausgerichtetes Netzwerk aus Partnerkanzleien und Spezialisten im In- und Ausland zurückgreifen.
Umfassende Beratung
Strategisches und lösungsorientiertes Vorgehen
Interdisziplinärer und interkultureller Ansatz
Unterstützung bei grenzüberschreitenden und inländischen Transaktionen und Unternehmensgründungen
Externe Rechtsabteilung zur dauerhaften Begleitung
One-Stop-Shop-Erfahrung zusammen mit kompetenten Partnern
Gütestelle
Sinn und Zweck einer Gütestelle ist es, juristische Auseinandersetzungen außergerichtlich zu lösen. Die Parteien sollen durch eine außergerichtliche Streitbeilegung zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung gelangen. Anders als bei einem Urteil gibt es also weder „Gewinner“ noch „Verlierer“. Das Verfahren endet nicht mit einem Richterspruch, sondern einer gütlichen Einigung.
Die Gütestelle kann jederzeit angerufen werden. Es ist deshalb auch möglich, eine Mediation oder ein anderes Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen bevor eine Klage anhängig ist. Unsere staatlich anerkannte Gütestelle ist für zivilrechtliche Konflikte jeder Art zuständig, ganz egal, ob es sich um eine Auseinandersetzung zwischen Mitarbeitern eines Teams oder einer Streitigkeit zwischen Verbrauchern und Unternehmern handelt.
Anders als ein kostenintensives Klageverfahren bietet die Einschaltung einer Gütestelle den Parteien erhebliche Vorteile:
Das Güteverfahren beginnt im Normalfall innerhalb von 14 Tagen
Viele Verfahren können bereits in 1 bis 2 Tagen im Rahmen einer Schlichtung beendet werden
Die Kosten sind kalkulierbar, weil die Tätigkeit der Gütestelle nach festen Stundensätzen und vereinbarten Nebenkosten honoriert wird.
Die Konfliktparteien sind aktiv an dem Verfahren beteiligt, Inhalt und Ausgang werden von den Parteien selbst festgelegt.
Ein in dem Güteverfahren geschlossener Vergleich ist rechtswirksam und steht einem gerichtlich erworbenen Titel gleich
Der Eingang des Güteantrags bei einer Gütestelle hemmt die Verjährung der Ansprüche während der Dauer des Verfahrens, soweit der Güteantrag hinreichend bestimmt ist
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